In Oldenburg.....
Verfasst: 4. Sep 2012, 09:49
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen
Seit dem 16.06.2011 gilt in Oldenburg:
-Jede Katze, die sich außerhalb der Wohnung aufhält, muss mit dem 5. Monat kastriert und durch einen Microchip gekennzeichnet werden (Tätowierung gilt auch, wenn diese lesbar ist und dadurch der Halter zu ermitteln ist)
-Für die Zucht von Rassekatzen können Ausnahmen auf Antrag zugelassen werden.
-Als Katzenhalter gilt auch, wer freilaufende Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt!
-Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5000,- € geahndet werden!
Gibst das woanders auch (schon)??? Oder sind wir da "Pilotprojekt"???
Seit dem 16.06.2011 gilt in Oldenburg:
-Jede Katze, die sich außerhalb der Wohnung aufhält, muss mit dem 5. Monat kastriert und durch einen Microchip gekennzeichnet werden (Tätowierung gilt auch, wenn diese lesbar ist und dadurch der Halter zu ermitteln ist)
-Für die Zucht von Rassekatzen können Ausnahmen auf Antrag zugelassen werden.
-Als Katzenhalter gilt auch, wer freilaufende Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt!
-Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5000,- € geahndet werden!
Gibst das woanders auch (schon)??? Oder sind wir da "Pilotprojekt"???